Ausbildung zur Elektronikerin / zum Elektroniker: Ablauf & Vergütung
Elektronikerinnen und Elektroniker sorgen dafür, dass Strom, Gebäudetechnik und Anlagen sicher funktionieren. Ausgebildet wird im Handwerk (Handwerkskammer) oder in der Industrie (IHK) – mit unterschiedlichen Berufen und Fachrichtungen.
Handwerk oder Industrie?
- Handwerk: Elektroniker/in mit den Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik sowie Automatisierungs- und Systemtechnik (Verordnung vom 30. März 2021, in Kraft seit 1. August 2021)
- Handwerk, seit 2021 neu: Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration; außerdem Informationselektroniker/in und Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik
- Industrie: u. a. Elektroniker/in für Betriebstechnik nach der Verordnung über die industriellen Elektroberufe (Neufassung vom 28. Juni 2018)
Mit der Neuordnung 2021 wurde der Beruf Systemelektroniker/in aufgehoben; das erste Ausbildungsjahr ist so gestaltet, dass auch eine gemeinsame Beschulung mit den industriellen Elektroberufen möglich ist.
Ablauf & Dauer
- Dauer: dreieinhalb Jahre im dualen System – im Betrieb und an der Berufsschule
- Zuständig ist im Handwerk die Handwerkskammer, in der Industrie die IHK
- Verkürzung auf Antrag möglich, z. B. bei höherem Schulabschluss – darüber entscheidet die zuständige Kammer
- Ausbildung in Teilzeit ist möglich
- Probezeit: mindestens ein, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG)
Gesellenprüfung
Bei den Elektronikerinnen und Elektronikern im Handwerk ist die Gesellenprüfung gestreckt: Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Ausbildung. Die Prüfungsbereiche und ihre Gewichtung regelt die Ausbildungsverordnung.
Was lernen Auszubildende?
In der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik zum Beispiel (laut BIBB):
- Messen und Fehler analysieren
- Bauteile und Netzwerke installieren
- Steuerungen aufbauen
- Schutzmaßnahmen prüfen
- Energiewandlungssysteme und Gebäudesystemtechnik in Betrieb nehmen
Ausbildungsvergütung
Bei neuen Ausbildungsverträgen 2024 lag die vereinbarte Vergütung laut BIBB im Elektrohandwerk im Durchschnitt bei 920 € / 997 € / 1.073 € / 1.141 €, für Elektronikerinnen und Elektroniker für Betriebstechnik bei 1.109 € / 1.181 € / 1.261 € / 1.333 € im Monat (1. bis 4. Ausbildungsjahr, brutto). Wo ein Tarifvertrag gilt, ist dessen Vergütung maßgeblich.
Unabhängig davon gilt die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende (§ 17 BBiG). Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt sie laut BIBB 724 € im ersten, 854 € im zweiten, 977 € im dritten und 1.014 € im vierten Ausbildungsjahr (brutto/Monat). Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen enthalten.
Nach der Ausbildung
Mit der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung stehen Spezialisierungen, die Meisterprüfung, die Technikerausbildung und ein Studium offen – mehr im Ratgeber Meister & Karrierewege. Zu Österreich und der Schweiz siehe Österreich & Schweiz.
Quellen
- BIBB: Elektroniker/in – Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (Ausbildungsprofil, Verordnung von 2021)
- BIBB: Neuordnung der handwerklichen Elektroberufe 2021 (Pressemitteilung)
- Elektronikerausbildungsverordnung 2021 (ElekAusbV) – gesetze-im-internet.de
- BIBB: Elektroniker/in für Betriebstechnik (Ausbildungsprofil, industrielle Elektroberufe 2018)
- BIBB-Datenblatt Elektroniker/in (Handwerk): vereinbarte Ausbildungsvergütung 2024 (Stand 28.10.2025)
- BIBB-Datenblatt Elektroniker/in für Betriebstechnik: Neuabschlüsse und vereinbarte Ausbildungsvergütung 2024 (Stand 28.10.2025)
- BIBB: Mindestausbildungsvergütung 2026 (Pressemitteilung vom 13.10.2025)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) – gesetze-im-internet.de
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen ohne Gewähr – keine Rechtsberatung und keine Bewertung von Einzelfällen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Tarifverträge sowie die Angaben der zuständigen Kammern, Berufsgenossenschaften und Behörden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Elektroniker?
Dreieinhalb Jahre. Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden; darüber entscheidet die zuständige Kammer.
Was ist der Unterschied zwischen Elektriker und Elektroniker?
„Elektriker“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung. Der anerkannte Ausbildungsberuf heißt Elektronikerin bzw. Elektroniker – im Handwerk z. B. mit der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik.
Wie ist die Gesellenprüfung aufgebaut?
Im Handwerk gestreckt in zwei Teilen: Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr, Teil 2 am Ende der Ausbildung.
Sie suchen Elektro-Fachkräfte?
Stellenanzeige ohne Registrierung aufgeben: Anzeige ausfüllen, Paket wählen, fertig – in 2 Minuten online. Bewerbungen kommen direkt zu Ihnen.
- Ohne Registrierung
- Einmalige Gratis-Verlängerung
- Erst schreiben, dann buchen